Die korrekte Rechnungsausstellung bei Behandlungen von minderjährigen Patienten ist wichtig: Fehler in der Rechnungsausstellung können teuer werden. und im schlimmsten Fall zum Wegfall der ärztlichen Vergütung führen.
Im schlimmsten Fall führen sie zum Wegfall der ärztlichen Vergütung führen. Aus diesem Grund sollten Fehler daher unbedingt vermieden werden.
Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich mit dem sorgeberechtigten Elternteil zustande, wobei es je nach Situation unterschiedliche Konstellationen gibt:
- Wenn die Eltern verheiratet sind, sollte die Rechnung auf beide ausgestellt werden.
- Bei getrennt lebenden Eltern ist nur der begleitende Elternteil Vertragspartner.
- Sind die Eltern geschieden, gilt nur der Elternteil als Vertragspartner, der das Kind zum Arztbesuch begleitet.
Bitte stellen Sie daher die Rechnung sorgfältig aus und achten Sie darauf, dass sie nicht auf den minderjährigen Patienten ausgestellt wird. Für volljährige Patienten, die noch über ihre Eltern versichert sind, muss die Rechnung auf den Patienten ausgestellt werden, da dieser dann der Vertragspartner ist.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren Ansprechpartner bei uns.
