Hier müsste die Quelle stehen
Plus-Icon

News

UV-GOÄ-Update: Wichtige Änderungen der UV-GOÄ ab 01. Juli 2026

UV-GOÄ-Update: Wichtige Änderungen der UV-GOÄ ab 01. Juli 2026

Das müssen Praxen und Kliniken jetzt wissen

Zum 1. Juli 2026 treten umfassende Änderungen der UV-GOÄ in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Grundleistungen, die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen sowie den Bereich der Arthroskopie. Darüber hinaus wurden zahlreiche Leistungsbeschreibungen überarbeitet, neue Zuschläge eingeführt und bestehende Regelungen präzisiert. Für Ärzte und Kliniken bedeutet dies: Jetzt rechtzeitig vorbereiten, um auch künftig eine rechtssichere und reibungslose Abrechnung sicherzustellen. Wir haben bereits mit der technischen und fachlichen Umsetzung begonnen und integrieren die Änderungen derzeit in die internen Prüf- und Abrechnungssysteme. Selbstverständlich werden die neuen Regelungen ab dem 01.07.2026 im Rahmen der Rechnungsprüfung für unsere Mitglieder berücksichtigt.

 

Strukturelle Änderungen und Gebührenanpassungen

Im Zuge der Reform werden die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses grundsätzlich um 5 % angehoben. Von dieser Anpassung ausgenommen sind unter anderem die Grundleistungen und allgemeinen Leistungen, der Bereich der Arthroskopie sowie ausgewählte Leistungen der Laboratoriumsmedizin.

Parallel hierzu wurden zahlreiche Leistungspositionen sowohl inhaltlich als auch strukturell überarbeitet. Ziel dieser Maßnahmen ist insbesondere eine differenziertere Abbildung des tatsächlichen ärztlichen Aufwands und Präzisierung bestehender Abrechnungsregelungen.

Details hierzu sind auf der Website der DGUV veröffentlicht.

Neue Zuschläge und ergänzende Leistungspositionen

Mit der Reform werden mehrere neue Zuschläge und Leistungen eingeführt. Dazu gehören insbesondere:  

  • Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Sprechzeiten,
  • Zuschläge bei erhöhtem organisatorischem oder kommunikativem Aufwand,
  • konkretisierte Regelungen für telemedizinische Leistungen,
  • ergänzende Positionen im Rahmen des Reha-Managements,
  • neue Abrechnungsmöglichkeiten bei konsiliarischen Leistungen und Koordinationsaufwand.

Telemedizin im Fokus

Besonders hervorzuheben ist die klare Verankerung der Telemedizin.

  • Videosprechstunden sowie telemedizinische Beratungen sind künftig eindeutig abrechenbar
  • Voraussetzung bleibt ein zuvor erfolgter persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt 

Änderungen bei Untersuchungen, Besuchen und Dokumentation

Auch die allgemeinen Untersuchungsleistungen sowie verschiedene Regelungen zu Besuchen, Visiten und Zuschlägen wurden erweitert und präzisiert. 

Zu den wesentlichen Neuregelungen zählen unter anderem: 

  • Zuschläge bei erschwerter Kommunikation,
  • Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsleistungen,
  • Ergänzende Dokumentationspflichten,
  • Neue Vorgaben bei Arztwechseln und Konsilen
👉 Wichtig: 
Die Dokumentation wird noch stärker zum entscheidenden Faktor. Eine vollständige und korrekte Erfassung ist künftig essenziell für eine prüfsichere Abrechnung. 

Neuregelung von Material- und Sachkosten 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Überarbeitung der Abrechnung von Material- und Sachkosten. Die Regelungen zur Abrechnung nach BG-Nebenkostentarif sowie zur gesonderten Berechnung von Auslagen wurden konkretisiert und teilweise neu strukturiert. Niedergelassene Ärzte erhalten mehr Flexibilität bei den Abrechnungswegen. 

Auch diese Änderungen werden von der PVS Westfalen-Süd bereits in die bestehenden Abrechnungs- und Prüfprozesse integriert. Ziel ist es, eine weiterhin rechtskonforme und zugleich effiziente Rechnungsbearbeitung sicherzustellen.

Frühzeitige Vorbereitung lohnt sich

Die Änderungen bringen nicht nur neue Leistungen, sondern auch fachliche, organisatorische und technische Anpassungen mit sich.

👉 Für Praxen und Kliniken gilt daher: 
  • Abrechnungsprozesse prüfen
  • Dokumentationsabläufe optimieren
  • Mitarbeitende frühzeitig informieren

Unterstützung durch die PVS Westfalen-Süd

Die PVS Westfalen-Süd hat bereits mit der Umsetzung begonnen:

  • Integration der Änderungen in interne Prüf- und Abrechnungssysteme
  • Anpassung der Abrechnungslogik
  • Sicherstellung einer rechtskonformen und effizienten Rechnungsprüfung

Selbstverständlich werden alle neuen Regelungen ab dem 01.07.2026 im Rahmen der Rechnungsprüfung für unsere Mitglieder vollständig berücksichtigt.

Fazit

Die Reform der UV-GOÄ bringt weitreichende Neuerungen mit sich:

  • Gebührenanpassung um 5 % (mit Ausnahmen)
  • Einführung neuer Zuschläge und Leistungen
  • Stärkere Bedeutung der Dokumentation
  • Überarbeitung der Material- und Sachkostenregelungen

👉 Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um die neuen Anforderungen sicher und effizient umzusetzen.