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Was uns ausmacht: Wie wir Gründerinnen und Gründer gezielt unterstützen.

Was uns ausmacht: Wie wir Gründerinnen und Gründer gezielt unterstützen.

Die PVS Westfalen-Süd bietet daher umfangreiche Services rund um die Abrechnung privatärztlicher Leistungen wie die Honorarvorauszahlung oder die Korrespondenz mit Kostenträgern, die Praxisgründerinnen und -gründer gezielt entlasten.

Behörden, Finanzamt, Businessplan, Praxiseinrichtung, EDV – die To-do-Liste bei der Praxisgründung oder Praxisübernahme ist lang. Im Idealfall greift Ihnen in dieser stressigen Zeit jemand unter die Arme und übernimmt einen Teil der täglichen Arbeit. Für die Privatabrechnung haben Sie Ihren Partner gefunden: Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung, dem Versand der Abrechnungen, der Kontrolle der Zahlungseingänge und der Korrespondenz mit den Kostenträgern. Wir sind für Sie da – ab dem ersten Patienten.

„Gerade in den ersten Jahren der Gründungs- bzw. Übernahmephase erwarten einen vielfältige Aufgaben wie Personalangelegenheiten, QM-Systeme, Hygienepläne, IT-Infrastruktur etc. Da kann man froh sein, dass einem die PVS den Rechnungs- und Zahlungsverkehr abnimmt und so dazu beiträgt, das eigene Einkommen zu sichern.“

PVS: (K)eine Frage der Wirtschaftlichkeit
Über die administrativen Aufgaben hinaus bieten wir Ihnen gerade in der Anfangsphase eine wichtige Sicherheit: Durch die Honorarvorauszahlung auf Ihre Abrechnungen, erhalten Sie 50% oder 90% der Vergütung für Ihre privatärztlichen Leistungen bereits vor der Bezahlung durch die Patientin oder den Patienten. Das schafft finanzielle Sicherheit – selbstverständlich können Sie diesen Service auch nach der Gründungsphase weiter in Anspruch nehmen.

Außerdem behalten Sie mit der Abrechnung privatärztlicher Leistungen durch uns den Überblick – sogar digital und jederzeit mit PVSconnect. Darüber hinaus bietet Ihnen PVSConnect die digitale Übermittlung von Abrechnungen an uns, die Prüfung von Rückfragen durch uns und die allgemeine Kontaktaufnahme, Einsicht in die Kontoauszüge sowie viele nützliche Auswertungen.

PVS: Privatabrechnungen? Keine Frage(n)!
Nach der Erfassung der Abrechnungsdaten erfolgt die Rechnungsstellung an die Patienten.                            Dazwischen? Passiert viel:

  • Abrechnungen müssen auf Vollständigkeit und GOÄ-Konformität geprüft werden,
  • dann folgen die Erstellung und der Druck der Rechnungen
  • und schließlich kommen die Abrechnungen in den Briefumschlag und in den Versand

Doch das ist noch lange nicht alles:

  • Kostenträger haben Rückfragen zu den Abrechnungen, die geklärt werden müssen,
  • Zahlungseingänge und ordnungsgemäße Abrechnungen müssen geprüft werden,
  • im schlimmsten Fall müssen Zahlungserinnerungen und Mahnungen verschickt werden.

Selbst in eingespielten Praxen verursachen diese Prozesse einen erheblichen Zeitaufwand, in den Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte eingebunden sind. All diese Aufgaben übernehmen wir für Sie. Zu weitergehenden Services beraten wir Sie gern.

GOÄ: (K)ein Buch mit sieben Siegeln
Die aktuelle Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit 1982 weitgehend unverändert. Die Folge: Sogenannte Analogabrechnungen müssen für Behandlungen herhalten, die es vor Jahrzehnten noch gar nicht gab. Abrechnungsempfehlungen gibt es, oft lassen sie aber Interpretationsspielraum. Zudem ist die GOÄ selbst extrem komplex.

Bei einer Praxisneugründung oder -übernahme hat man oft andere Sorgen – aber die Abrechnung darf nicht auf der Strecke bleiben. Hier entlasten wir mit geballtem GOÄ-Know-how.

Fazit: PVS? Keine Frage!
Die vielfältigen und umfassenden Leistungen rund um die Abrechnung privatärztlicher Leistungen durch uns sprechen für sich. Die Entlastungen spüren Sie sofort und haben mehr Zeit für Ihre Patentinnen und Patienten.

Übrigens: Trotz der vielen Leistungen ist unser Service günstiger als Sie denken – Sie zahlen neben einer geringen Mitgliedsgebühr nur pro übermittelter Abrechnung. Und: Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.                    Interessiert? Sprechen Sie uns gerne an!