Ein Wechsel zu einem Partner für Ihre Privatabrechnung klingt komplex – ist aber schnell und einfach erledigt. Wir zeigen Ihnen, wie schnell der Wechsel zu Ihrer PVS klappt.
- Kontaktaufnahme
„Über die PVS abrechnen – ist das was für meine Praxis?“ – mit dieser Frage beginnt der Weg zur PVS für viele Ärzt:innen. Um einen Überblick über die umfassenden Services zu erhalten und sich über die individuellen Konditionen zu informieren, fragen Sie am besten bei Ihrer PVS nach. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort.
- Informationen & Konditionen
Nach kurzer Zeit erhalten Sie ausführliche Informationen und einen direkten Ansprechpartner für Ihre Fragen. Keine versteckten Kosten und transparente Gebühren: Um Ihnen eine gute Planbarkeit zu gewährleisten, zahlen Sie bei uns nur für die Abrechnungen, die Sie über uns abrechnen. Monatliche oder jährliche Gebühren gibt es für unseren Service nicht ( lediglich Ihren Mitgliedsbeitrag für unsere ärztliche Gemeinschaftseinrichtung).
- Vertragsabschluss
Haben Sie unsere Dienstleistungen und Konditionen überzeugt? Dann steht einer Zusammenarbeit nichts mehr im Wege. Nach Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen können Sie mit Ihrer Privatabrechnung über die PVS starten.
- Einwilligungserklärung einholen
Zur Erstellung der Abrechnung über die PVS ist es nötig, dass Ihre Patient:innen DSGVO-konform auf die Übermittlung von Daten an uns hingewiesen werden. Hierfür stellen wir Ihnen mit unserem Startpaket das dafür notwendige Formular kostenlos zur Verfügung.
- Geschafft – die Entlastung beginnt!
Nach der Behandlung übermitteln Sie uns Ihre Abrechnungsdaten. Wir als PVS erstellen daraus GOÄ-konforme Rechnungen und schicken diese an Ihre Patienten. Alles Weitere, wie die Klärung von Patientenrückfragen, Verwaltung offener Posten, Mahnwesen, usw.) übernimmt jetzt Ihre PVS.
Über unser Online-Portal haben Sie danach Einblick in alle erstellten Abrechnungen, zugehörige Zahlungsvorgänge und praxisrelevante Auswertungen – kostenlos und rund um die Uhr.
Häufig gestellte Fragen
- Gibt es einen idealen Wechselzeitpunkt?
Ja, jederzeit: Denn durch unseren Service nehmen Ihre Abrechnungen weniger Zeit in Anspruch. Warten Sie also nicht das Quartals-/Jahresende oder Geschäftsjahr ab, sondern profitieren Sie direkt von unseren Leistungen.
- Ändert sich etwas für meine Mitarbeiter:innen?
Jede Menge: Es gibt weniger Rückfragen von Kostenträgern und Patient:innen. Durch den Wegfall des oftlästigen Mahnwesens wird Ihre Buchhaltung und Ihr medizinisches Fachpersonal deutlich entlastet und hat damit mehr Freiraum für Ihre Patient:innen oder andere wichtige Tätigkeiten in Ihrer Praxis.
- Wie sieht es steuerlich aus?
Ihr/e Steuerberater:in hat dank unserer lückenlosen Dokumentation der Abrechnungen einen besseren Überblick und Sie und/oder Ihr Personal weniger Rückfragen zu bearbeiten. Außerdem können die PVS-Gebühren steuerlich als Praxisausgaben geltend gemacht werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in unserem PODcast GOÄcetera in der Folge 8 „Privatliquidation – Selbstabrechnung oder Verrechnungsstelle?“