Mit diesem Abrechnungstipp erklären wir Ihnen die Abrechnungsmöglichkeiten der Körperfettmessung mittels Bioimpedanzanalyse nach GOÄ z. B. in der Ernährungs- und Sportmedizin. Diese Leistung ist auch als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) möglich.
Abrechnung: Analog Nr. 831, 651, 634 GOÄ
Berechnungsfähig bei folgenden Leistungen:
- BIA-Messung des Wechselstromwiderstands mit Waagensystem (Nr. 831)
- BIA-Messung mit variabel einstellbaren Frequenzen und Ableitung an den Extremitäten unter definiertem Ruhezustand (Nr. 651)
- BIA-Messung mittels Infrarotspektroskopischem Verfahren (Nr. 634)
Gebühren:
- Nr. 831 GOÄ analog
- 1,0-facher Satz: 10,72 €
- 1,8-facher Satz: 19,30 €
- 2,3-facher Satz: 24,66 €
- Nr. 651 GOÄ analog
- 1,0-facher Satz: 14,75 €
- 1,8-facher Satz: 26,55 €
- 2,3-facher Satz: 33,93 €
- Nr. 634 GOÄ analog
- 1,0-facher Satz: 16,09 €
- 1,8-facher Satz: 28,96 €
- 2,3-facher Satz: 36,21 €
Bei Fragen steht Ihnen unser Abrechnungsteam unter 02303 25555-300 jederzeit gern zur Verfügung.