GOÄ-Tipp: Abrechnungsvorschlag für die Behandlung von Long-Covid-Patienten

Die Behandlung von Long-Covid-Patienten erfordert eine umfassende und multidisziplinäre Herangehensweise, um die vielfältigen Symptome und gesundheitlichen Herausforderungen zu bewältigen. Im Folgenden finden Sie einen Abrechnungsvorschlag, der die relevanten GOÄ-Ziffern für die verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen berücksichtigt.

Erster Arzt-Patienten-Kontakt:

  • GOÄ 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher
  • GOÄ 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus
  • GOÄ 250: Laboruntersuchung (z. B. Blutbild)
  • GOÄ 651: Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe
  • GOÄ 605: Ruhespirographische Untersuchung
  • GOÄ 605A: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen
  • GOÄ 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
  • GOÄ 420 x 3: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen

Zweiter Arzt-Patienten-Kontakt:

  • GOÄ 34: Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken

Weitere Kontakte:

  • GOÄ 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher oder
  • GOÄ 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher (Mindestens 10 Minuten)
  • GOÄ 7: Vollständige körperliche Untersuchung

 

Bei Fragen steht Ihnen unser Abrechnungsteam unter 02303 25555-300 jederzeit gern zur Verfügung.