Die Behandlung von Long-Covid-Patienten erfordert eine umfassende und multidisziplinäre Herangehensweise, um die vielfältigen Symptome und gesundheitlichen Herausforderungen zu bewältigen. Im Folgenden finden Sie einen Abrechnungsvorschlag, der die relevanten GOÄ-Ziffern für die verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen berücksichtigt.
Erster Arzt-Patienten-Kontakt:
- GOÄ 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher
- GOÄ 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus
- GOÄ 250: Laboruntersuchung (z. B. Blutbild)
- GOÄ 651: Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe
- GOÄ 605: Ruhespirographische Untersuchung
- GOÄ 605A: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen
- GOÄ 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
- GOÄ 420 x 3: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen
Zweiter Arzt-Patienten-Kontakt:
- GOÄ 34: Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken
Weitere Kontakte:
- GOÄ 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher oder
- GOÄ 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher (Mindestens 10 Minuten)
- GOÄ 7: Vollständige körperliche Untersuchung
Bei Fragen steht Ihnen unser Abrechnungsteam unter 02303 25555-300 jederzeit gern zur Verfügung.