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Seitdem die neue Fassung Ende Mai auf dem Ärztetag beschlossen und von der Bundesärztekammer sowie dem PKV-Verband an das Bundesgesundheitsministerium übergeben wurde, erreichen uns viele Fragen: Wie geht es weiter? Was ändert sich konkret?
Die ehrliche Antwort: Das kann aktuell niemand mit 100 %iger Sicherheit sagen. Unsere Kunden haben wir Ende Juni in unserem Rundschreiben informiert, so dass die Aussage weiterhin Bestand hat:
„Bis zur abschließenden Prüfung und Umsetzung durch das Bundesministerium für Gesundheit und die anschließend notwendige Zustimmung des Bundesrates gilt weiterhin die aktuelle Fassung.“
✅ Was wir aber schon heute sagen können:
Wir werden zum Zeitpunkt der Umsetzung gründlich vorbereitet sein, um Ärztinnen und Ärzte wie gewohnt in allen Belangen der Privatabrechnung zu unterstützen und zu entlasten.
📚 Schulungen für Praxisteams sind fest eingeplant – rechtzeitig vor Inkrafttreten. Eine Weitergabe konkreter Inhalte oder Ziffern wäre aktuell jedoch verfrüht, da sich noch vieles ändern kann.